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Eine nie da gewesene Förderhöhe für Beratungen / Kauf und Betrieb v. BHKWs ab 1.2.2008, 1.9.2008, 1.1.2009

Ab 1.1.2009 neues KWK Gesetz: 5,11 ct / kWh auf den "eigenen Strom" bedeutet rechnerisch eine Betragsgröße in den meisten Fällen von
12 bis 22 ct/kWk statt vorher 7 -16 ct/kWh, die Wirtschaftlichkeit steigt um bis zu 20 %.