Eine nie da gewesene Förderhöhe für Beratungen / Kauf und Betrieb v. BHKWs ab 1.2.2008, 1.9.2008, 1.1.2009
1)
Ab 1.1.2009 neues KWK Gesetz: 5,11 ct / kWh auf den "eigenen Strom" bedeutet rechnerisch eine Betragsgröße in den meisten Fällen von
12 bis 22 ct/kWk statt vorher 7 -16 ct/kWh, die Wirtschaftlichkeit steigt um bis zu 20 %.
2)
Impulsprogramm der BAFA: Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der max. elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten Vollbenutzungsstunden. Die Fördersätze finden Sie unter Nr. 6 der Richtlinie. Der maximale Zuschussbetrag wird dann gezahlt, wenn die thermische Leistung der KWK-Anlage für einen Wärmebedarf von mindestens 5.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) ausgelegt ist. Werden diese 5.000 Vbh nicht erreicht, so wird der Zuschuss entsprechend anteilig gekürzt.
3.1) Förderung von bis 80% der Beratungskosten beispielsweise, ob/wie sich BHKWs bei Ihren Immobilien rechnen3.2) Förderung von 60% der Detailberatungskosten, beispielsweise für die Auslegung der BHKWs, Projektbetreuung usw.


