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BHKW Elektroenergieerzeugung

Je nach Art des Generators wird nach Erreichen einer bestimmten Drehzahl im Generator Strom erzeugt. Dabei muss bei direkt betriebenen Generatoren gesichert sein, dass Spannung und Frequenz identisch mit dem öffentlichen Netz sind (Asynchrongeneratoren und
Synchrongeneratoren). Wenn diese BHKW die Leistung ändern sollen, geht das nur in kleinen Bereichen.

Permanentmagnetgeneratoren erzeugen bereits bei geringen Drehzahlen Elektroenergie.

Modulation ist in größerem Maß möglich. Die erzeugte Energie ist aber noch nicht Netzsynchron.
Über Leistungselektronik wird Spannung und Frequenz an das Netz angepasst.
Um BHKW netzparallel zu betreiben wird vom Netzbetreiber eine Sicherheitsvorrichtung verlangt.
Dies soll verhindern, dass bei beabsichtigter Freischaltung des Netzes durch den Netzbetreiber, kein Strom aus dem BHKW in das öffentliche Netz eingespeist wird. Einige BHKW sind bereits werksseitig mit diesen Vorrichtungen versehen (so genannte ENS).
Leider zeigen sich Energieversorger wenig kooperativ bei der Errichtung von Eigenerzeugungsanlagen.
Begründet mit Netzüberlastungen werden regional zusätzliche Vorrichtungen verlangt. Die technischen Anschlussbedingungen der Energieversorger wurden in den letzten Jahren ständig verschärft und sind wenig förderlich für die Errichtung von KWK- Anlagen.
Bearbeitungszeiten, die nach KWK- Gesetz festgelegt sind, werden nur selten eingehalten.
Der erzeugte Strom wird über eine entsprechende Trennstelle und Absicherung auf das Hausnetz aufgeklemmt. Bei Elektroproduktion wird BHKW- Strom zuerst im Hausnetz verbraucht.
Überschüssige Energie fließt über einen in Reihe geschalteten Einspeisezähler in das öffentliche Netz ab und wird nach dem KWK- Gesetz vergütet. Zusätzliche Einrichtungen sind für Netzparallelbetrieb mit Einspeisung nicht notwendig.
BHKW die nur einspeisen sollen, werden direkt (Trennstelle und Absicherung) über Einspeisezähler auf das öffentliche Netz geschaltet.
Soll der Strom an andere Verbraucher geliefert werden, so sind verschiedene Punkte zu bedenken.
Hierzu sollte eine spezielle Beratung bei einem Fachbetrieb angefordert werden.
Allgemein kann gesagt werden, dass Klein- BHKW selten für den Verkauf an Dritte geeignet sind. Wenn überhaupt, dann nur an einen Verbraucher über dessen Hausnetz auch eine Einspeisung abgerechnet wird bzw. werden kann.