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Umweltwirkungen von Hackschnitzelheizungen

In der Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung, die das Ziel einer wirtschaftlichen, sicheren und umweltverträglichen Versorgung verfolgt, wird auch der Biomassenutzung und insbesondere dem Einsatz von Holzhackschnitzeln zur Wärmeversorgung hoher Stellenwert beigemessen. Neben der finanziellen Förderung von Hackschnitzel-Heizungen und -Heizwerken
aus Programmen des Bundesumweltministeriums (www.kfw-foerderbank.de, www.bafa.de) werden Maßnahmen zur Mobilisierung zusätzlicher, bisher ungenutzter Waldholzpotenziale und zur Erzeugung von Hackschnitzeln in landwirtschaftlichen Kurzumtriebsplantagen gefördert.

Im Rahmen der Studie „Schlüsseldaten Klimagasemissionen –Welchen Beitrag kann die Biomasse zum Klimaschutz leisten?“ ist das Institut für Energetik und Umwelt (IE) Leipzig der Frage nachgegangen, welchen Beitrag die Biomasse zum Klimaschutz leisten und welchen Stellenwert die Biomassenutzung in Strategien zum Klimaschutz einnehmen kann.

Im Ergebnis werden der Wärmebereitstellung mit den verschiedenen auf Holz basierenden Bioenergieträgern die geringsten Klimagasemissionen bescheinigt.
Die Biomassenutzung in Kleinanlagen weist tendenziell geringere Klimagasemissionen als beim Einsatz in Großanlagen auf. Im Vergleich mit der Wärmebereitstellung auf Basis fossiler Energieträger können mit der Biomassenutzung bis zu 90% der Klimagasemissionen vermieden werden.
Die Aufarbeitung von Holz zu Scheitholz oder Hackschnitzeln erfordert einen nur sehr geringen Arbeits-, Maschinen- und Energieaufwand. Selbst bei einem etwas höherem Aufwand, wie er für die Erzeugung von Hackschnitzeln aus landwirtschaftlichen Kurzumtriebsplantagen mit Pappeln bzw. Weiden oder für die Erzeugung von Pellets aus Holz oder Stroh erforderlich ist, liegen die Klimagasemissionen der verschiedenen Biomassevarianten um ein vielfaches unter denen der Wärmebereitstellung mittels Öl- und Gasheizungen.

Der Unterschied zwischen Groß- und Kleinanlagen bzw. die deutlichen Vorteile der Kleinanlagen sind auf deren wesentlich höhere Effizienz (höhere Kesselwirkungsgrade, höhere
Jahresnutzungsgrade) zurückzuführen. Für den Betrieb von Feuerungsanlagen mit Feuerungswärmeleistungen bis 1000 kW mit Holzbrennstoffen gelten die Bestimmungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV, Kleinfeuerungsanlagen- Verordnung). Moderne Hackschnitzelheizungen zeichnen sich durch sehr hohe Kesselwirkungsgrade aus, die bei modernen Kesseln entsprechend den Messergebnissen der Bauartprüfung im Vollast- und Teillastbereich zwischen 90 und 93 % liegen. Die Schadstoffemissionen von Hackschnitzelheizungen liegen meist sehr deutlich unter


den Anforderungen der 1. BImSchV für Staub und Anforderungen der TA Luft. In Abwägung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte können bei Hackschnitzel-Heizwerken z.B. in Ballungsräumen ggf. auch– obwohl es rechtlich nicht erforderlich wäre - zusätzliche Staubfiltereinrichtungen eingesetzt werden, um die Staubemissionen so gering wie möglich zu halten. Von Transport und Lagerung von Holzbrennstoffen gehen keine besonderen Umwelt- und Gesundheitsrisiken aus. Die Nutzung von Holzhackschnitzeln erfolgt in nachhaltiger Waldbewirtschaftung und in regionalen, geschlossenen Wirtschaftskreisläufen.

Mit freundlicher Genehmigung von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) Die FNR im Internet: www.fnr.de