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Zugelassene Brennstoffe bei Hackschnitzelheizungen

Kleinere Hackschnitzelheizungen (15 bis ca. 200 kW) sind überwiegend auf relativ trockene Feinhackschnitzel ausgelegt (entsprechend ÖNORM der Klassen
G30, W30, zum Teil auch bis G50, W35). Sowohl die Feuerung als auch die Austragung und Förderung ist auf diese Hackgutklassen optimiert. Die Angaben in der Betriebs- und Bedienungsanleitung sind unbedingt zu beachten.
Bei Einsatz zu feuchter bzw. nasser Hackschnitzel können die für eine vollständige Verbrennung notwendigen Kesseltemperaturen oft nicht erreicht werden, was zu erhöhten Emissionen, niedrigerer Effizienz/ Kesselwirkungsgrade und zu erhöhter Korrosion bei Taupunktunterschreitung in Wärmetauscher und Abgasanlage führen kann. Das Teillastverhalten der Anlage wird erheblich eingeschränkt bzw. die Nennleistung wird nicht mehr erreicht, denn der Heizwert nasser Hackschnitzel ist nur etwa halb so hoch wie der trockener Hackschnitzel.
Hackschnitzel mit zu großen Kantenlängen bzw. Querschnitten und Überlängen können zu Störungen in der Anlage führen, die meist nur mit erheblichem Zeitaufwand zu beheben sind.

Trockene bzw. getrocknete Hackschnitzel bieten entsprechend deutliche Vorteile:

hohe Anlagen- bzw. Kesselwirkungsgrade,
gute Regelfähigkeit mit Anpassung an verschiedene Brennstoffe,
optimaler Ausbrand der Holzgase, niedrige Emissionen,
bessere Wirtschaftlichkeit und schnellere Amortisation der Investition
Hackschnitzelheizungen sind oft auch für den Einsatz von Holzpellets zugelassen, teilweise werden sie auch als geeignet für Miscanthus-Hackgut und andere
alternative Biobrennstoffe angeboten.

Bei entsprechendem Interesse sind die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des Kesselanbieters sowie die rechtlichen Bestimmungen zum Einsatz von alternativen Biobrennstoffen zu beachten.

Mit freundlicher Genehmigung von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) Die FNR im Internet: www.fnr.de