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Garantie

Gemäß europäischem Recht und der Umsetzung in Deutschland mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts im BGB vom Oktober 2001 besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
In diesem Gesetz ist auch eine Haftung des Verkäufers festgehalten, wenn ein Produkt nicht die in der Werbung versprochen Eigenschaften aufweist.

In diesem Zusammenhang verdienen all jene Anbieter Anerkennung, die auf freiwilliger Basis für ihre Produkte noch längere Garantiezeiträume geben (Arca, Biotherm, Buderus, Fröling, Guntamatic, Heitzmann, KÖB, Lopper, Solarfocus, Schmid, sht, Windhager, etc.).

Ein bisher oft nicht ausreichend beachteter Aspekt für die Kessellebensdauer ist die Durchbrennfestigkeit der Konstruktion. Auf Grund der hohen Gastemperaturen beim Eintritt in den Wärmetauscherbereich (500 bis 800 °C) muss hier mit einer schleichenden Abrasion des Kesselblechs von 0,2 bis 0,4 mm/Jahr gerechnet werden. Dieser Wert kann bei permanentem Start/Stop-Betrieb eines leistungsgeregelten Kessels bzw. nach Notabschaltungen bei zu klein gewählten Pufferspeichervolumina (siehe Punkt 5) auch überschritten werden.

Es ist deshalb sehr wichtig, dass bei der Kesselherstellung sämtliche feuerungsbeaufschlagten Teile aus Kesselblech von mindestens 7 bis 8 mm Stärke gefertigt sind.

Im Holzkesselbau ist nicht der Leichtbau wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen, sondern eine solide und massive Konstruktion gefragt.
Ein Interessent sollte deshalb bei der Auswahl seines Modells auch auf das Kesselgewicht achten und sorgfältig vergleichen.
Bei Gewichtsunterschieden in einer Leistungsklasse von z. T. über 100 % (!!!) sind Rückwirkungen auf die Lebensdauer des Produkts zu erwarten.


Texte mit freundlicher Genehmigung von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) Bioenergieberatung Hofplatz 1 18276 Gülzow Die FNR im Internet: www.fnr.de;