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Hinweise zur Installation

Ergänzend zu den gegebenen Planungshinweisen sind für die Kesselinstallation noch folgende Punkte zu beachten:

1. Wahl eines solchen hydraulischen Schaltschemas, dass der Scheitholzvergaserkessel zuerst die Wohnung bzw. den Boiler und zuletzt den Pufferspeicher
zu beheizen hat.


Die Installationsfirma bzw. das Planungsbüro sollte dazu vom Bauherrn aufgefordert werden, ein Schaltbild mit dem Regelschema zu zeichnen, auf dem die Schaltlogik mit einfachen Worten erklärt und notfalls noch verändert werden kann.
Die Regelung sollte bei späterem Bedarf erweiterbar sein und eine Schaltung mit seriellen Kontakten ermöglichen.

2. Die vergangenen Jahre haben leider gezeigt, dass Pufferspeicher bei einigen Hausinstallationen als Lastausgleichsspeicher „missbraucht“ werden.
Dabei wird die Vorlaufleitung des Holzkessels zuerst auf den Pufferspeicher gelenkt. Dies hat zur Folge, dass die Wohnung bzw. der Boiler bei einem signalisierten Wärmebedarf nach dem Start des Holzvergasers auf die Unterstützung der bereits vorhandenen Öl- bzw. Gaskessel zurückgreifen muss, bis der Pufferspeicher ein gewisses Temperaturniveau für die Wohnraumbeheizung erreicht hat.
Das ist falsch!
Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Bauherr, der sich bewusst für einen handbeschickten (und relativ teuren) Scheitholzvergaserkessel entschieden
hat, nicht nur ökologische, sondern auch handfeste ökonomische Interessen verfolgt. Er möchte durch den Einsatz eigener Arbeitskraft eine maximale Senkung der Heizungs-Betriebskosten erreichen.
Aus dem gleichen Grund ist auch eine Kesselsteuerung,die den Heizungsbedarf des Boilers trotz laufendem Holzkessel über den vorhandenenÖl- oder Gaskessel abdeckt, für den Bauherrn völlig inakzeptabel!

3. Ein bereits vorhandener Gas- oder Ölkessel darf bei einer Wärmebedarfsanforderung der Wohnung oder des Boilers schaltungstechnisch erst dann freigegeben werden, wenn der Scheitholzvergaserkessel ausgebrannt und im Pufferspeicher keine Heizwasserreserve auf nutzbarem Temperaturniveau mehr vorhanden ist.
(Ausnahme: erwünschter Parallelbetrieb bei höherem Nennleistungsbedarf) Es wäre folglich paradox, bei einem Bedarf an heißem Duschwasser trotz ausgebranntem Holzkessel einen Öl- oder Gaskessel zu starten, solange der Pufferspeicher noch ein Temperaturniveau von 80 oder 90 °C besitzt. Gerade dort ist die Holzenergie vom letzten Abbrand gespeichert, die unsere Heizkosten senken soll. Die eben beschriebene Puffer-Boiler-Kopplung muss bereits in der Ausschreibungsphase vom Bauherrn gefordert werden!

4. Scheuen sie sich nicht, vom Hersteller und vom Heizungsinstallateur Referenzanlagen in ihrer Nähe abzufragen (Referenzanlagen nicht nur bezüglich des Kessels, sondern auch bezüglich der Anlagenkonfiguration).
Die Zufriedenheit (oder der Ärger!) der dortigen Heizungsbetreiber ist für fast alle Interessenten ein wichtiges Kriterium im Kesselauswahl- und Entscheidungsprozess.

5. Lassen Sie sich vom Kesselhersteller für alle neu auf dem Markt angebotenen Scheitholzvergaserkessel Prüfprotokolle von anerkannten Prüfinstituten vorlegen, wo der Kessel unter definierten Bedingungen seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen musste (Kesselwirkungsgrad, Brenndauer, Emissionen etc.)

6. Bei der Sanitärplanung der Gesamtanlage sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2003 zu berücksichtigen.


Texte mit freundlicher Genehmigung von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) , Bioenergieberatung Hofplatz 1 18276 Gülzow Die FNR im Internet: www.fnr.de;