Füllstands-Schalter und -Begrenzer
bis 6 bar, 164° C
Bauteilkennzeichen
TÜV • WR • 94-211
TÜV • WRB • 94-212
TÜV • WB • 94-213
Anwendung
Der Schwimmerschalter WS 183 wird zur Überwachung und/ oder Regelung von Flüssigkeitsständen in allen verfahrenstechnischen Bereichen eingesetzt. Des weiteren entsprechen die Geräte den Anforderungen sicherheitstechnischer Ausrüstungen in Wasserheizungsanlagen mit einer Vorlauftemperatur bis 120°C nach DIN 4751-2 und Heißwasseranlagen mit einer Vorlauftemperatur über 120°C nach DIN 4752 und in Dampf-Kesselanlagen nach TRD 401, TRD602 und TRD 701.
Beschreibung
Der Schwimmer ist in einem Einschweißstutzen schwenkbar eingebaut und über einen Hebel mit einem Torsionsrohr und einer durch dieses geführten inneren Welle starr verbunden.
Die dem Wasserstand folgende Schwimmerbewegung wird über die Welle, die durch das Torsionsrohr nach außen geführt ist, stopfbuchslos auf den Schalthebel übertragen. Dieser Schalthebel wirkt auf die schräg zu ihm angeordnete Schaltfahne des Mikro-Umschalters.
WS 183 — Das Gerät ist als reiner Zweipunktregler als Wasserstandsmelder oder Pumpenregler ausgeführt.
WS 183.1 — Das Gerät ist als Zweipunktregler ausgeführt mit Funktionsprüftaste.
WS 183.1 V — Das Gerät ist als reine Wassermangelsicherung ausgeführt, mit Funktionsprüftaste und mit mechanischer Ver- und Entriegelung.
WS 183.4 - wie WS 183, jedoch mit 70 mm Schaltspiel.
Funktionsprüfung
WS 183.1, WS 183.1 V - Nach allen bestehenden Vorschriften (TRD 401, 601, 701 sowie nach DIN 4751-2 und DIN 4752) ist eine Funktionsprüfung der Wassermangelsicherung ohne Absenken des Wasserstandes vorgeschrieben. Die hier eingebaute Prüftaste wirkt auf die Schaltelemente, jedoch in umgekehrter Richtung: Der Schwimmer muß gegen seinen Auftrieb abgesenkt werden. Eine zwischen Prüftaste und Schalthebel angeordnete Feder begrenzt die auf den Schwimmer wirkende Prüfkraft, so daß dieser nicht gewaltsam abgesenkt werden kann.
Verriegelung
Eine über die Sicherheitskette abgeschaltete Anlage darf nicht wieder selbständig in Betrieb gehen, das heißt es ist eine Verriegelung des Brenners gegen Wiedereinschalten vorgeschrieben. Eine erneute Inbetriebnahme ist erst nach Betätigen einer entsprechenden Entriegelung möglich.WS 183.1 - Der Brenner muß über eine zentrale elektrische Verriegelung geschaltet werden. Hierzu siehe Blatt SK 9 - Elektrische Verrieglung. Nur diese Verriegelung wird auch bei Stromausfall wirksam
WS 183.1 V - Begrenzer mit eingebauter Verriegelung. Bei Wassermangel springt die Schaltfahne des Mikro-Umschalters vom Schalthebel und blockiert den Schalthebel in seiner Stellung. Erst wenn wieder normaler Wasserstand erreicht ist, kann über die Entriegelungstaste am Gerät der Sicherheitskreis geschlossen werden.
Einbau
Der Abschaltpunk des Begrenzers muß mindestens 150 mm über dem höchsten Feuerzug liegen. Beim Einbau der Geräte an Dampfkesselanlagen schreibt der TÜV auf beiden Seiten des Schwimmers im Kessel je ein Schutzblech vor, welche über den ganzen Hub des Schwimmers diesen gegen seitliches Anströmen schützen. Dabei muß zwischen Schwimmer und Schutzblech ein Abstand von mindestens je 5 mm vorhanden sein.
